In der Heizungsbranche stehen für Hauseigentümer große Veränderungen bevor. Der Gesetzgeber hat ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen beschlossen und im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes eine Modernisierungsregel festgelegt. Hausbesitzer sollten ihre Heizung auf ein Baujahr vor 1993 überprüfen. Fachleute empfehlen, bereits jetzt einen konkreten Plan für einen Umstieg auf klimafreundliche, erneuerbare Energiequellen zu entwickeln. Die alten Heizungen sind ineffizient und belasten nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Ausnahmen gelten für bestimmte Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die eine Wohnung selbst bewohnt haben, bevor sie 2002 verkauft wurde.
Im Jahr 2023 steht für viele Wohngebäude mit Gasheizungen eine Überprüfung an. Bis zum 30. September müssen die Gasheizungen in Gebäuden mit mehr als zehn Wohneinheiten überprüft werden, bis zum 15. September 2024 in Gebäuden unter zehn Wohneinheiten. Sollten bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, müssen die Heizungen optimiert werden. In Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten ist ein hydraulischer Abgleich nicht verpflichtend.
Die steigenden Gaspreise und Unsicherheiten bei der Versorgung führen dazu, dass immer mehr Haushalte ihre alte Gasheizung durch Heizungswärmepumpen ersetzen. Als Folge stieg der Absatz von Heizungswärmepumpen im Jahr 2023 um 53 Prozent auf 236.000 Geräte.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die neuen Regelungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes den Klimaschutz und einen geringeren Energieverbrauch fördern sollen. Hauseigentümer sollten frühzeitig einen Plan für einen Umstieg auf erneuerbare Energien entwickeln und sich auf die anstehende Heizungsprüfung vorbereiten.